DeVries24.de - Servicekonzepte & Notfallplanung
Lars de Vries
Mittelstr. 13
31535 Neustadt
Tel.: 05032-91925-60
E-Mail:
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Lars de Vries (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 7 Gewerbeordnung (Gebundener
Versicherungsvertreter), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer
Hannover, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover
Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung
(Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und
Handelskammer Hannover, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover
Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung
(Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und
Handelskammer Hannover, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-4CJ8-GC9GD-48 (für § 34 d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-133-7T8W-12 (für § 34 f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-133-ICTM-79 (für § 34 i GewO)
Berufsbezeichnung
Gebundener Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 7 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Hannover, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.deeingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als
Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen
aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und
Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative
Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten.
Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen
oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In
Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende
Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch
physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme
Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von
Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren
beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im
Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der
Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des
Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung:
Beispiele
für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die
Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um
Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen
der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren
Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen
berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung
von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben,
werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert
dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei
der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden
bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei
Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser
mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im
Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung
nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in
Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung
über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei
der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes
Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei
berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie
dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage
ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter
Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des
Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in
folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen
Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die
Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu
veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung
der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit
verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen,
Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange
(einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu
entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der
Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des
Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten
Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.
Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der
Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung
der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die
Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich
nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem
Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung
angenommen.