Vorsorgevollmacht – Ihre Selbstbestimmung sichern
Ein plötzlicher Unfall, eine schwere
Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen – und Sie können wichtige
Entscheidungen nicht mehr selbst treffen.
Wer kümmert sich dann um Ihre
Angelegenheiten?
Entgegen weit
verbreiteter Annahmen dürfen Ehepartner, Kinder oder Eltern nicht
automatisch für Sie handeln. Ohne Vorsorgevollmacht darf niemand
rechtsverbindlich in Ihrem Namen entscheiden.
Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist:
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, setzt das Gericht im Notfall eine rechtliche Betreuung ein – auch für alltägliche Dinge wie die Verwaltung Ihres Kontos, Gespräche mit Ärzten oder das Stellen von Anträgen bei Behörden.Zwar werden nahe Angehörige bevorzugt berücksichtigt, doch sie unterliegen der Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Selbst einfache Handlungen wie Überweisungen müssen dokumentiert und
teilweise genehmigt werden. In manchen Fällen kann sogar eine fremde Betreuungsperson eingesetzt werden – mit allen Risiken für Ihre Selbstbestimmung.
Was Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln können:
Mit einer
Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer im Ernstfall Ihre Interessen
vertreten soll – ohne gerichtliche Einschränkungen.
Die bevollmächtigte Person kann u. a. in folgenden Bereichen für Sie tätig werden:
• Gesundheit und Pflege
Entscheidungen über medizinische
Behandlungen
• Einblick in Ihre Krankenakte
• Gespräche mit Ärzten
• Weitergabe von Informationen für z. B. eine Zweitmeinung – alles nach
Ihren Wünschen
• Aufenthalt und Unterbringung
Organisation eines Pflege- oder
Hospizplatzes
• Kündigung von Mietverträgen
• Antragstellung bei
Pflegekassen oder Wohnungsauflösung bei dauerhafter Unterbringung
• Vermögenssorge
Verwaltung von Konten, Depots, Schließfächern oder Immobilien
– inklusive Durchführung von Rechtsgeschäften in Ihrem Namen
• Behördliche Angelegenheiten
Kommunikation mit Finanzämtern, Versicherungen, Gerichten oder Banken – mit allen
dazugehörigen Anträgen und Erklärungen
Gut zu wissen:
Für bestimmte
Rechtsgeschäfte – z. B. bei Immobilien – kann Ihre Vorsorgevollmacht
bereits durch eine öffentliche Beglaubigung bei der
örtlichen Betreuungsbehörde rechtlich gültig gemacht werden.
Diese Beglaubigung kostet aktuell nur 10 € und ersetzt in vielen Fällen eine notarielle Vollmacht.
Sie genügt auch für Eintragungen im Grundbuch (§ 29 GBO).