Vorsorgevollmacht – Ihre Selbstbestimmung sichern

Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen – und Sie können wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen. 

Wer kümmert sich dann um Ihre Angelegenheiten?
            
Entgegen weit verbreiteter Annahmen dürfen Ehepartner, Kinder oder Eltern nicht automatisch für Sie handeln. Ohne Vorsorgevollmacht darf niemand rechtsverbindlich in Ihrem Namen entscheiden. 

Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist:

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, setzt das Gericht im Notfall eine rechtliche Betreuung ein – auch für alltägliche Dinge wie die Verwaltung Ihres Kontos, Gespräche mit Ärzten oder das Stellen von Anträgen bei Behörden.Zwar werden nahe Angehörige bevorzugt berücksichtigt, doch sie unterliegen der Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Selbst einfache Handlungen wie Überweisungen müssen dokumentiert und teilweise genehmigt werden. In manchen Fällen kann sogar eine fremde Betreuungsperson eingesetzt werden – mit allen Risiken für Ihre Selbstbestimmung. 

Was Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln können:

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer im Ernstfall Ihre Interessen vertreten soll – ohne gerichtliche Einschränkungen.
Die bevollmächtigte Person kann u. a. in folgenden Bereichen für Sie tätig werden:
•  Gesundheit und Pflege Entscheidungen über medizinische Behandlungen
•  Einblick in Ihre Krankenakte
•  Gespräche mit Ärzten
•  Weitergabe von Informationen für z. B. eine Zweitmeinung – alles nach Ihren Wünschen
•  Aufenthalt und Unterbringung Organisation eines Pflege- oder Hospizplatzes
•  Kündigung von Mietverträgen
•  Antragstellung bei Pflegekassen oder Wohnungsauflösung bei dauerhafter Unterbringung
•  Vermögenssorge Verwaltung von Konten, Depots, Schließfächern oder Immobilien 
– inklusive Durchführung von Rechtsgeschäften in Ihrem Namen
•  Behördliche Angelegenheiten Kommunikation mit Finanzämtern, Versicherungen, Gerichten oder Banken – mit allen dazugehörigen Anträgen und Erklärungen

Gut zu wissen: 

Für bestimmte Rechtsgeschäfte – z. B. bei Immobilien – kann Ihre Vorsorgevollmacht bereits durch eine öffentliche Beglaubigung bei der örtlichen Betreuungsbehörde rechtlich gültig gemacht werden.
Diese Beglaubigung kostet aktuell nur 10 € und ersetzt in vielen Fällen eine notarielle Vollmacht. 
Sie genügt auch für Eintragungen im Grundbuch (§ 29 GBO).

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