Unternehmervollmacht - Damit Ihr Unternehmen handlungsfähig bleibt

Ein plötzlicher Ausfall durch Krankheit oder Unfall kann für Unternehmer:innen und Selbstständige schnell zur Gefahr für das gesamte Unternehmen werden. Ohne Vollmacht darf niemand rechtlich verbindlich für Sie handeln – auch nicht Ehepartner:innen oder Geschäftspartner:innen. 
Die Unternehmervollmacht sichert diesen Fall ab: Sie bestimmen vorab, wer Sie geschäftlich vertreten darf – rechtssicher und nach Ihren Vorstellungen.

Was eine Unternehmervollmacht ermöglicht:
Fortführung des Geschäftsbetriebs
    Ihre Vertrauensperson darf z. B. Verträge abschließen, Außenstände einholen oder neue Aufträge   
    annehmen.
Vertretung in Gesellschafterversammlungen
    Gerade in Kapitalgesellschaften wichtig – ohne Vollmacht ist keine Mitbestimmung möglich.
Organisation & Struktur
   Aufgaben können auf mehrere Personen verteilt werden, etwa familiär-organisatorisch und fachlich-
   operativ.

Wichtig zu wissen: 
Ohne Unternehmervollmacht setzt das Gericht ggf. eine Betreuung ein – mit Fokus auf Vermögenssicherung, nicht Unternehmensfortführung.
Vollmacht sollte schriftlich, klar formuliert und idealerweise beglaubigt oder notariell beurkundet sein.
Ergänzen Sie die Vollmacht durch einen Notfallordner mit Passwörtern, Zugängen und Kontakten.
In Gesellschaften: auf bestehende Verträge abstimmen.

Tipp: 
Lassen Sie prüfen, ob die Erstellungskosten als Betriebsausgabe absetzbar sind. 

Fazit:
Mit der Unternehmervollmacht sorgen Sie vor – damit Ihr Unternehmen auch in Ausnahmesituationen stabil weitergeführt werden kann.

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