Ein plötzlicher Ausfall durch Krankheit oder
Unfall kann für Unternehmer:innen und Selbstständige schnell zur Gefahr für das
gesamte Unternehmen werden. Ohne Vollmacht darf niemand rechtlich verbindlich
für Sie handeln – auch nicht Ehepartner:innen oder Geschäftspartner:innen.
Die Unternehmervollmacht sichert diesen Fall ab: Sie bestimmen vorab, wer Sie geschäftlich vertreten darf –
rechtssicher und nach Ihren Vorstellungen.
Was eine
Unternehmervollmacht ermöglicht:
- Fortführung
des Geschäftsbetriebs
Ihre Vertrauensperson darf z. B. Verträge abschließen, Außenstände
einholen oder neue Aufträge
annehmen.
- Vertretung
in Gesellschafterversammlungen
Gerade in Kapitalgesellschaften wichtig – ohne Vollmacht ist keine
Mitbestimmung möglich.
- Organisation
& Struktur
Aufgaben können auf mehrere Personen verteilt werden, etwa
familiär-organisatorisch und fachlich-
operativ.
Wichtig zu
wissen:
Ohne
Unternehmervollmacht setzt das Gericht ggf. eine Betreuung ein – mit Fokus
auf Vermögenssicherung, nicht Unternehmensfortführung.
Vollmacht
sollte schriftlich, klar formuliert und idealerweise beglaubigt oder
notariell beurkundet sein.
Ergänzen
Sie die Vollmacht durch einen Notfallordner mit Passwörtern, Zugängen und
Kontakten.
In
Gesellschaften: auf bestehende Verträge abstimmen.
Tipp:
Lassen Sie prüfen, ob die Erstellungskosten als
Betriebsausgabe absetzbar sind.
Fazit:
Mit der Unternehmervollmacht sorgen Sie vor – damit Ihr Unternehmen auch in
Ausnahmesituationen stabil weitergeführt werden kann.