Haustierverfügung – weil Tiere Familie sind

Auch Haustiere brauchen Schutz, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind – sei es durch Unfall, Krankheit oder im Todesfall. Mit einer Haustierverfügung sichern Sie die Versorgung Ihrer Tiere im Ernstfall – verantwortungsvoll, rechtlich abgesichert und genau nach Ihren persönlichen Vorstellungen.

Sie legen darin verbindlich fest, wer sich um Ihre Tiere kümmern soll, wo sie untergebracht werden und was bei der täglichen Versorgung zu beachten ist. Ihre Vertrauensperson erhält damit eine klare Orientierung und kann sofort in Ihrem Sinne handeln.

In der Haustierverfügung können Sie z.B. folgende Informationen festhalten:

•  Name, Rasse, Geschlecht, Chip- oder Tätowierungsnummer
•  Kontakt zur behandelnden Tierärztin bzw. zum Tierarzt
•  Unterbringungswunsch: z.B. bei einer Vertrauensperson, Tierpension oder Tierschutzverein
•  Informationen zur Tierkrankenversicherung und Impfstatus
•  Besondere Hinweise: Fütterung, Medikamentengabe, Allergien, Verhalten, Routinen

Rechtlich gut abgesichert

Wenn die benannte Vertrauensperson auch in Ihrer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt ist, darf sie die zur Versorgung notwendigen finanziellen Mittel rechtskonform aus Ihrem Vermögen entnehmen.
Ist das nicht der Fall, kann sie die in der Vorsorgevollmacht benannte Person anweisen, die Gelder freizugeben

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